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Verfahrensrechtliche Handhabung der nachträglichen Änderung der nach § 24 Abs 5 EStG auf die ESt angerechneten ErbSt

Mag. Dr. Martina Schartel-Hlavenka*)ÖStZ 1997, 380 Heft 17 v. 1.9.1997

1. Entrichtung der ErbSt als Anrechnungsvoraussetzung nach § 24 Abs 5 EStG

Nach § 24 Abs 5 EStG wird die Einkommensteuer vom Veräußerungsgewinn ermäßigt oder erlassen, „wenn der Steuerpflichtige ... infolge des Erwerbes Erbschaftssteuer entrichtet hat“1)1)Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer werden hinsichtlich dieser Bestimmung gleichbehandelt und in der Folge beide mit der Abkürzung „ErbSt“ erfasst..

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