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Erleichterungen und Verschärfungen bei der Liquidationsspaltung einer Holdinggesellschaft durch das Abgabenänderungsgesetz 1996

Mag. Gottfried SulzÖStZ 1997, 371 Heft 17 v. 1.9.1997

1. Anwendungsbereich

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 19961)1) BGBl 1996/797. wurde Artikel VI UmgrStG zur Gänze neu gefasst, wobei Steuerspaltungen gesondert von den Handelsspaltungen in den§ 38a bis § 38f geregelt sind. Der Gesetzgeber hat den bereits bisher in Literatur und Praxis verwendeten Begriff „Steuerspaltungen“ für alle Spaltungsformen des UmgrStG eingeführt, die nicht vom Anwendungsbereich des § 32 UmgrStG (die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Spaltungen aufgrund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften und Spaltungen ausländischer Körperschaften im Ausland aufgrund vergleichbarer Vorschriften) erfasst sind.

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