1. Kfz-Leasingvertrag
1.1. Allgemeines
Ein Kfz-Leasingvertrag regelt die entgeltliche Überlassung des Gebrauches und der Nutzung an einem Kraftfahrzeug zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer.
Durch das Leasing wird der Kapitalaufwand für die Anschaffung des Kfz vermieden. Der Leasinggeber hat wirtschaftlich gesehen die Stellung eines Kreditgebers.