Der Autor geht der Frage nach, ob die steuerliche Begünstigungsvorschrift des § 38 EStG auch auf die Einkünfte aus der Verwertung von Erfindungen nach dem Gebrauchsmustergesetz (BGBl 1994/211) anzuwenden ist. Nach dem derzeit aktuellen Gesetzestext seien nur die Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen begünstigt.