Durch das StruktAnpG sind freie Dienstnehmer in die Sozialversicherungspflicht nach dem ASVG einbezogen worden, um Barrieren gegen eine Flucht aus der Sozialversicherung aufzubauen. Dennoch sei der freie Dienstvertrag auch nach dem Inkrafttreten des StruktAnpG das geeignete Instrument, um Personen außerhalb einer Betriebsorganisation oder ohne feste Bindung an einen Arbeitgeber zu Arbeitsleistungen zu verpflichten.