Bei Vermittlung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs ist der Ort des Erwerbs entscheidend (Replik auf einen Artikel von Mayer in SWK 25/1995, A 559) .
Bei Vermittlung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs ist der Ort des Erwerbs entscheidend (Replik auf einen Artikel von Mayer in SWK 25/1995, A 559) .