Mit 1. 1. 1996 sollten wichtige Anpassungen des österreichischen Steuerrechts an das EU-Recht erfolgen; es wurden jedoch nur Maßnahmen bei der Straßenbenützungsabgabe beschlossen. Vor allem ist die so genannte 2. Vereinfachungsrichtlinie der EU teilweise zwingend - und daher zwangsläufig rückwirkend mit 1. 1. 1996 - in österreichisches Recht umzusetzen. Die Autoren stellen die rechtliche Situation dar und erläutern den diesbezüglichen Durchführungserlass des BMF vom 29. 11. 1995.