Im „aktuellen Thema“ wird als Folge der Fälle „Lennartz“ und „Armbrecht“ die Auffassung vertreten, dass sich ein Anpassungsbedarf für das österreichische Umsatzsteuerrecht nur insoweit ergeben wird, als bei beweglichen Gegenständen das bisher vertretene Aufteilungsverbot („Alles oder nichts“-Grundsatz) zu überdenken sein wird.