Als „simultane“ oder „koordinierte“ Betriebsprüfung wird in der Praxis eine gleichzeitig durch Finanzbehörden verschiedener Länder abgehaltene Betriebsprüfung bezeichnet. Im Beitrag wird die Durchführung und Ausgestaltung einer solchen simultanen Betriebsprüfung insbesondere unter Berücksichtigung des EG-AHG untersucht.