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Die simultane Betriebsprüfung durch Finanzbehörden verschiedener Länder (Urtz, SWI 8/1996, 354)

ArtikelrundschauV. EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 1996, 485 Heft 20 v. 15.10.1996

Als „simultane“ oder „koordinierte“ Betriebsprüfung wird in der Praxis eine gleichzeitig durch Finanzbehörden verschiedener Länder abgehaltene Betriebsprüfung bezeichnet. Im Beitrag wird die Durchführung und Ausgestaltung einer solchen simultanen Betriebsprüfung insbesondere unter Berücksichtigung des EG-AHG untersucht.

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