Der VwGH hat mit einem verstärkten Senat vom 3. 7. 1996, 93/13/0171, entschieden, dass bei der Anschaffung einzelner Eigentumswohnungen in Vermietungsabsicht ein Gesamtüberschuss innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erwirtschaftet werden muss. Der Autor setzt sich mit diesem Erkenntnis auseinander.