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Vortragende am WIFI und BFI

Erlässe des BMFÖStZ 1996, 443 Heft 18 v. 15.9.1996

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 11 lit b

Die Tätigkeit der (selbständigen) Vortragenden am Wirt-schaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer (WIFI) und am Berufsförderungsinstitut (BFI) kann nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 11 lit b UStG 1994 subsumiert werden.

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