vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktivierung von Bauzeitzinsen im außerbetrieblichen Bereich

Erlässe des BMFÖStZ 1996, 442 Heft 18 v. 15.9.1996

EStG 1985: § 16 Abs 1 Z 1; § 28 Abs 3

Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. Ausnahmsweise dürfen Steuerpflichtige, die eine Handelsbilanz aufstellen, Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet wird, im Rahmen der Herstellungskosten ansetzen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen (§ 203 Abs 4 HGB, „Bauzeitzinsen").

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!