vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bauherrneigenschaft bei späterer Umplanung

Aktuelle VwGH-JudikaturÖStZ 1996, 428 Heft 17 v. 1.9.1996

GrEStG 1987: § 8 Abs 1

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass bei Verkehrsteuern die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse (abgesehen von der Verwirklichung steuervernichtender Tatbestände) nicht beseitigt wird, ist für die Beantwortung der Frage, ob den Erwerbern einer Liegenschaft Bauherreneigenschaft zukommt, auf den Vertragsabschlusszeitpunkt abzustellen. Waren die Erwerber zu diesem Zeitpunkt durch ein entsprechendes Vertragsgeflecht an ein bereits fertig vorgegebenes Baukonzept gebunden, so umfasste der Erwerb auch das erst zu schaffende Bau-Projekt. Eine spätere Umplanung und Einreichung eines neuen Bau-Projektes vermag an dieser Betrachtungsweise nichts zu ändern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!