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Im Ruhestand befindlicher Beamter erhält Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis

Aktuelle VwGH-JudikaturÖStZ 1996, 428 Heft 17 v. 1.9.1996

EStG 1988: § 16 Abs 3 und § 33 Abs 5 und 6

Wenn auch dienstrechtlich das Dienstverhältnis eines Beamten durch seine Pensionierung nicht beendet wird, so sind seine Pensionsbezüge steuerlich doch als solche aus einem früheren Dienstverhältnis (iSd § 47 EStG) anzusehen, für die weder das Werbungskostenpauschale noch der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Verkehrsabsetzbetrag zustehen. (Statt dessen steht der Pensionistenabsetzbetrag zu.)

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