EStG 1988: § 4 Abs 4
Übernimmt ein Rechtsanwalt eine Bürgschaftsverpflichtung für eine GmbH, um für diese Gesellschaft als „Syndikus“ rechtlich beratend und darüber hinaus auch vor Gericht tätig werden zu können, so ist die Bürgschaftsübernahme betrieblich veranlasst. Dies auch dann, wenn der Rechtsanwalt gleichzeitig an der GmbH gesellschaftsrechtlich beteiligt ist, sofern eine solche Vorgangsweise auch dann der allgemein zwischen Klienten und Anwälten geübten Praxis entspricht, wenn man von einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung des Rechtsanwaltes an der GmbH absieht.