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Die Nachversteuerung von mit Mietzinsrücklagen verrechneten Herstellungsaufwendungen (Prodinger, SWK 18/1996, A 326)

ÖStZ 1996, 400 Heft 15 und 16 v. 1.8.1996

Soweit Rücklagen im außerbetrieblichen Bereich mit Herstellungsaufwendungen verrechnet worden sind, ist nach § 119 Abs 5 EStG eine Nachversteuerung unter gewissen Voraussetzungen vorgesehen. Diese Voraussetzungen und der Sinn der Bestimmung werden in der Abhandlung diskutiert.

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