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Selbstanzeige wirksam auch bei quotenmäßiger Abgabenentrichtung im Ausgleichsverfahren

Aktuelle VwGH-JudikaturÖStZ 1996, 399 Heft 15 und 16 v. 1.8.1996

FinStrG: § 29

Ebenso wie eine Säumniszuschlagspflicht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht entsteht, wenn die Nichtentrichtung von Abgaben zum Fälligkeitstag auf die Beachtung der Sondervorschriften der Konkursordnung oder Ausgleichsordnung zurückzuführen ist, steht der Straffreiheit bei Erstattung einer Selbstanzeige nicht entgegen, wenn die geschuldeten Abgaben nur nach Maßgabe der genannten insolvenzrechtlichen Vorschriften, die den Anwendungsbereich der Abgaben- oder Monopolvorschriften zurückdrängen, entrichtet werden.

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