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Beschränkte Lohnsteuerpflicht - zwischenstaatliches Diskriminierungsverbot

Aktuelle VwGH-JudikaturÖStZ 1996, 398 Heft 15 und 16 v. 1.8.1996

EStG 1988: § 70 DBA-Ungarn: Art 23

Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer unterliegen mit ihren Einkünften einer Bruttobesteuerung gemäß § 70 Abs 2 Z 2 EStG 1988; ein Abzug von Sonderausgaben kommt daher nicht in Betracht. Dem steht auch zwischenstaatliches Abgabenrecht nicht entgegen (Diskriminierungsverbot).

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