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Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

ÖStZ 1996, 376 Heft 15 und 16 v. 1.8.1996

Aufgrund des Artikels 7 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl Nr 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl Nr 201/1996, wird verordnet:

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