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Kommunalsteuer- und Dienstgeberbeitrag von Vorstandsmitgliedern und Gesellschafter-Geschäftsführern (Müller, SWK 12/1996, A 218)

ÖStZ 1996, 310 Heft 12 v. 15.6.1996

Schuldet ein Geschäftsführer bzw ein Vorstandsmitglied seine Arbeitskraft und erfolgt die Tätigkeit ohne Unternehmerrisiko sowie - obzwar aufgrund des Beteiligungsausmaßes nicht weisungsgebunden - eingegliedert in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft, sind die Gehälter und sonstigen Vergütungen nach Ansicht des Autors unabhängig vom Ausmaß der Beteiligung - also auch bei 100%iger Beteiligung - in die Beitragsgrundlage gem § 41 FLAG bzw § 5 KommStG einzubeziehen.

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