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Die Befreiung der Umwandlung von der Gesellschaftsteuer

Mag. Dr. Peter TakacsÖStZ 1996, 305 Heft 12 v. 15.6.1996

1. Umgründungssteuergesetz

Nach Abs 4 des § 11 UmgrStG sind Umwandlungen nach § 7 leg cit von den Kapitalverkehrsteuern befreit, wenn die übertragende Körperschaft am Tag der Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses zur Eintragung in das Firmenbuch länger als zwei Jahre besteht.

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