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Bei einem Oder-Konto ist bei Überweisungen nur eines Kontoinhabers keine doppelte Warnung erforderlich

EvidenzblattJudikaturChristoph BrennÖJZ 2025/89ÖJZ 2025, 295 - 296 Heft 5 v. 13.3.2025

§ 1293 ABGB

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