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Ersatzgeschworene und Schluss der Verhandlung

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/23ÖJZ 2025, 61 Heft 1 v. 19.12.2024

§ 345 Abs 1 Z 1 StPO (§ 320 Abs 2 StPO)

"Schluss der Verhandlung" entfaltet keine Bindungswirkung.

15 Os 49/24f

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