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Entschiedene Rechtssache und Effektivitätsgrundsatz

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2025/21ÖJZ 2025, 58 - 60 Heft 1 v. 19.12.2024

§ 411 ZPO

Der gleiche Streitgegenstand liegt nur vor, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch sowohl hinsichtlich des Begehrens als auch des rechtserzeugenden Sachverhalts, also des Klagsgrundes, ident ist mit jenem des Vorprozesses.

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