A Problemaufriss
Die COFAG (FN 1) wurde im Auftrag des Bundesministers für Finanzen als Tochtergesellschaft der ABBAG (FN 2) gem § 2 Abs 2a iVm § 6 Abs 2 ABBAG-Gesetz gegründet, um Unternehmen in der COVID-19-Krise finanziell zu unterstützen.
A Problemaufriss
Die COFAG (FN 1) wurde im Auftrag des Bundesministers für Finanzen als Tochtergesellschaft der ABBAG (FN 2) gem § 2 Abs 2a iVm § 6 Abs 2 ABBAG-Gesetz gegründet, um Unternehmen in der COVID-19-Krise finanziell zu unterstützen.