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Verfassungswidrigkeit der COFAG Auswirkung auf Zivilverfahren und der Bund als alternativer Haftungsgegner

Schwerpunkt COFAGAufsatzPatrick Mittlböck, Clemens SchwahaÖJZ 2024/15ÖJZ 2024, 78 - 81 Heft 2 v. 24.1.2024

A Problemaufriss

Die COFAG (FN 1) wurde im Auftrag des Bundesministers für Finanzen als Tochtergesellschaft der ABBAG (FN 2) gem § 2 Abs 2a iVm § 6 Abs 2 ABBAG-Gesetz gegründet, um Unternehmen in der COVID-19-Krise finanziell zu unterstützen.

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