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Staatliche Förderungen zwischen Verwaltung und Nicht-Verwaltung Einordnungsfragen aus Anlass der COFAG-Entscheidung des VfGH

Schwerpunkt COFAGAufsatzClaudia FuchsÖJZ 2024/12ÖJZ 2024, 70 - 72 Heft 2 v. 24.1.2024

Die Vergabe öffentlicher Förderungen durch nicht-staatliche Rechtsträger, selbst wenn diese staatlich beherrscht sind, in den Rechtsformen des Privatrechts rechnete nach bisherigem herrschenden Verständnis nicht zur staatlichen (Privatwirtschafts-)Verwaltung (iSd Art 20 Abs 1 B-VG).

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