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FortsetzungsB muss auf eigenen Sachverhaltsannahmen zum Tatverdacht beruhen

RechtsprechungJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/36ÖJZ 2024, 122 - 123 Heft 2 v. 24.1.2024

§ 13 StGB (§§ 12, 15 Abs 2 StGB)

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