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Zum Bauen auf fremdem Grund

RechtsprechungJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/27ÖJZ 2024, 111 - 113 Heft 2 v. 24.1.2024

§ 418 ABGB

Für die Anwendbarkeit des § 418 Satz 3 ABGB reicht es nicht, dass der Grundeigentümer bloß mit der Bauführung auf seinem Grund einverstanden ist, ohne "irgendwie" ein (berechtigtes) Vertrauen des Bauführers auf einen (künftigen) Grunderwerb zu wecken. Anderes gilt aber etwa bei einer später vorwerfbar nicht eingehaltenen Schenkungszusage.

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