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Rechtsschutzdeckung für immateriellen Schadenersatz wegen einer Datenschutzverletzung

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2024/12ÖJZ 2024, 50 - 52 Heft 1 v. 3.1.2024

Art 2.3, 23.2.1 ARB 2017

Die Geltendmachung immaterieller Schäden aus der Datenschutzverletzung beim Kauf eines Hardware-Wallets gegen dessen Herstellerin ist vom Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz nach Art 23 ARB 2017 umfasst.

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