Die Anwaltsurkunde wurde am 1. 7. 2006 eingeführt; knapp 18 Jahre später wurde sie auch für die Übertragung und Übernahme von FlexCo-Anteilen in § 12 FlexKapGG vorgesehen. Obwohl die Anwaltsurkunde bisher in sensibleren Rechtsbereichen unaufgeregt funktioniert hatte, wurde das Standesrecht der Rechtsanwälte mit 1. 10. 2024 konkretisiert und teilweise verschärft, um noch mehr Rechtssicherheit bei ihrer Errichtung vorzusehen. Dieser Beitrag fasst die neue Rechtslage zusammen und liefert einen Leitfaden, was seit 1. 10. 2024 bei der Errichtung von Anwaltsurkunden gem § 10 Abs 4 RAO iVm §§ 11, 11a RL-BA 2015 zu beachten ist.