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Verletzung während der Nachmittagsbetreuung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/282ÖJZ 2024, 1001 Heft 16 v. 4.12.2024

§ 333 ASVG

Ein Unfall eines Schülers, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Schulausbildung ereignet, ist ein "Arbeitsunfall" iS der gesetzlichen Unfallversicherung. Daher kommt das Haftungsprivileg des § 333 Abs 1 ASVG zur Anwendung.

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