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Ausnützung einer Autoritätsstellung

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/297ÖJZ 2024, 1024 - 1025 Heft 16 v. 4.12.2024

§ 212 Abs 1 Z 2 StGB

Die Ausnützung einer Autoritätsstellung ist gegenüber einer infolge Tiefschlafs iSd § 205 Abs 1 erster Fall StGB wehrlosen Personen begrifflich ausgeschlossen.

14 Os 38/24f

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