Eckart Ratz, ÖJA 2023/8, 169 unter www.rdb.at
Im Ermittlungsverfahren erfolgt "Beweisaufnahme" durch Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen durch Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, als gerichtliche "Beweisaufnahme durch Sachverständige" und als Augenschein.