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"Beweisaufnahme" im Ermittlungsverfahren

Aus dem Österreichischen Juristischen Archiv (ÖJA)AufsatzStefan Perner, Martin SpitzerÖJZ 2023/85ÖJZ 2023, 515 Heft 9 v. 6.6.2023

Eckart Ratz, ÖJA 2023/8, 169 unter www.rdb.at

Im Ermittlungsverfahren erfolgt "Beweisaufnahme" durch Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen durch Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, als gerichtliche "Beweisaufnahme durch Sachverständige" und als Augenschein.

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