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Streitanhängigkeit bei Feststellungsklagen

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/146ÖJZ 2023, 498 - 500 Heft 8 v. 16.5.2023

§§ 232, 233 ZPO

Der gleiche Streitgegenstand liegt vor, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch sowohl hinsichtlich des Begehrens als auch des rechtserzeugenden Sachverhalts ident ist mit jenem des Vorprozesses.

1 Ob 227/22x

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