Der Maßnahmenvollzug steht seit Jahren in der Kritik und Reformbemühungen haben lange auf sich warten lassen. Nun liegt der erste Teil einer Novellierung vor, der sich primär der Einweisung in den Maßnahmenvollzug widmet. Erst in einem zweiten Schritt soll der tatsächliche Vollzug reformiert werden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die nun beschlossenen Änderungen. Während etwa die Bemühungen um die Präzisierung und Anhebung der Einweisungsvoraussetzungen positiv hervorzuheben sind, ist die hochproblematische Möglichkeit einer Unterbringung terroristischer Straftäter:innen eher politischer Anlassgesetzgebung als sachlicher Fundierung geschuldet. Insgesamt handelt es sich um einen wichtigen ersten Schritt, der aber nicht vergessen lassen sollte, dass es weiterer Maßnahmen bedarf.