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Die AGB-rechtliche Zulässigkeit von "Servicepauschalen" im Telekommunikationsrecht Ein Beitrag aus Anlass der "Fitnessstudio-Judikatur" des OGH seit 4 Ob 62/22d

BeitragAufsatzMarkus Kellner, Fabian LiebelÖJZ 2023/65ÖJZ 2023, 397 - 401 Heft 7 v. 25.4.2023

In aufsehenerregenden Entscheidungen zu Fitnessstudio-AGB hat der OGH ua die Vereinbarung von für unwirksam befunden (§ 879 Abs 3 ABGB). En passant bezeichnete der OGH auch seine stRsp zur Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren als überprüfungsbedürftig, und zwar aus Anlass von EuGH C-224/19 , C-259/19 , Der folgende Beitrag zeigt, dass der EuGH aber keinen Anlass für Rsp-Wenden in Österreich gegeben hat. Weder hat der EuGH neue Kriterien für die Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistung geschaffen oder jene Kriterien für unzulässig befunden, die der OGH bislang herangezogen hat; noch liefert die Entscheidung einen Anlass dafür, an der sachlichen Rechtfertigung von Servicepauschalen im Telekommunikationsrecht oder Kreditbearbeitungsgebühren zu zweifeln.

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