Karl Riesenhuber, ÖJA 2023/3, 49 unter www.rdb.at
Das zunächst für das UN-Kaufrecht verwendete Begriffspaar dient auch im Unionsrecht zur Abgrenzung der zulässigen Rechtsfortbildung auf der Zentralebene.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.