Mit der ZVN 2022 (FN ) wurden die Vorschriften über das Verhandlungsprotokoll umfassend novelliert. Die nunmehr einschlägigen Normen der §§ 207 - 213 ZPO wurden übersichtlicher sowie verständlicher gestaltet und den praktischen Realitäten angepasst. Dies gibt Anlass, die so bedeutsamen (FN ) Einflussmöglichkeiten der Parteien auf den Inhalt des Verhandlungsprotokolls sowie amtswegige Korrekturmöglichkeiten im Lichte der neuen Bestimmungen einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. (FN )