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Bekämpfung einer Unterbringungsanordnung

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/50ÖJZ 2023, 185 - 186 Heft 3 v. 27.2.2023

§ 281 Abs 1 Z 11 StPO (§ 283 Abs 1 StPO; § 21 StGB)

Bekämpfung aus Z 5 und 5a des § 281 Abs 1 StPO steht zwar in Verbindung mit dem ersten, nicht aber dem zweiten Fall des § 281 Abs 1 Z 11 StPO offen.

13 Os 68/22g

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