Art 34 Wr Regeln 2018; § 608 ZPO
Art 34 Wr Regeln 2018 sieht für die Beendigung des Schiedsverfahrens infolge Rücknahme der Schiedsklage entweder einen förmlichen Beschluss des Schiedsgerichts oder eine ausdrückliche Erklärung des Generalsekretärs über die Beendigung des Schiedsverfahrens vor.