Seit Ende Mai liegt der Ministerialentwurf über ein GesRÄG 2023 (276/ME) vor. (FN 1) Da die Regierung zuletzt wieder etwas Konsensfähigkeit beweist, darf realistisch erwartet werden, dass das Gesetz auch verabschiedet wird.
Seit Ende Mai liegt der Ministerialentwurf über ein GesRÄG 2023 (276/ME) vor. (FN 1) Da die Regierung zuletzt wieder etwas Konsensfähigkeit beweist, darf realistisch erwartet werden, dass das Gesetz auch verabschiedet wird.