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Wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/279ÖJZ 2023, 944 Heft 15 v. 30.10.2023

§ 44 Abs 2 StGB

Unter Rechtsfolgen iSd § 44 Abs 2 StGB sind in Strafgesetzen und in anderen BG vorgesehene Folgen einer strafgerichtlichen Verurteilung zu verstehen, die unabhängig vom Willen des Gerichts eintreten, weil das Gesetz selbst mit dem StrafU eine Konsequenz verknüpft.

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