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Qualifikation als Bauerwartungsland ist Rechtsfrage

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/252ÖJZ 2023, 855 - 857 Heft 14 v. 4.10.2023

§ 830 ABGB

Die (Rechts-)Frage, ob eine Liegenschaft als landwirtschaftlich genutztes Grünland, als Bauerwartungs- (Bauhoffnungs-)land oder als Bauland anzusehen und dementsprechend zu bewerten ist, hat nicht der Sachverständige, sondern das Gericht aufgrund der gesamten Verfahrensergebnisse zu beantworten.

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