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Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs vor Inkrafttreten der DSGVO

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturClaudia FuchsÖJZ 2023/142ÖJZ 2023, 875 - 876 Heft 14 v. 4.10.2023

1. Art 15 DSGVO ist im Licht von Art 99 Abs 2 DSGVO dahin auszulegen, dass er auf ein Auskunftsersuchen hinsichtlich der in Art 15 DSGVO genannten Informationen anwendbar ist, wenn die Verarbeitungsvorgänge, auf die sich dieses Ersuchen bezieht, vor dem Anwendungsdatum der Verordnung ausgeführt wurden, das Ersuchen indessen nach diesem Datum vorgebracht wurde.

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