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Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung der (nicht geschuldeten) Maklerprovision verjährt in drei Jahren

EvidenzblattJudikaturChristoph BrennÖJZ 2023/233ÖJZ 2023, 799 - 801 Heft 13 v. 13.9.2023

§ 11 MaklerG (§ 30b KSchG; §§ 1431, 1478 f, 1486 ABGB)

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