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Eheschließung durch Stellvertreter

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/211ÖJZ 2023, 732 - 734 Heft 12 v. 22.8.2023

§ 16 IPRG

Die Form einer Eheschließung im Ausland ist nach dem Personalstatut jedes der Verlobten zu beurteilen; es genügt die Einhaltung der Formvorschriften des Ortes der Eheschließung.

5 Ob 42/22w

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