Der OGH befasste sich mit der Hierarchie der Gewährleistungsbehelfe, nachdem an dem gekauften Kfz infolge vorzeitigen Verschleißes und Überspringens der Steuerkette ein Motorschaden eingetreten war. Der nachstehende Beitrag analysiert diese Entscheidung. Zugleich gibt die besondere Fallgestaltung Anlass zu Überlegungen, die über die Entscheidung hinausgehen. So untersucht der Beitrag insb, ob die Art der Mangelhaftigkeit, die zur Unzumutbarkeit der Nacherfüllung führt, im Anwendungsbereich des ABGB den Übernehmer zum Umstieg auf die Sekundärbehelfe berechtigt, die Geringfügigkeit eines Mangels im Lichte aktueller EuGH-Rsp und die bisher - soweit ersichtlich - nicht behandelte Frage der Preisminderung bei sog "Weiterfressermängeln".