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Nachtragsabhandlung bei formunwirksamer Abtretung eines GmbH-Anteils durch den Erblasser

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2023/192ÖJZ 2023, 669 - 670 Heft 11 v. 1.8.2023

§ 183 AußStrG; § 33 NO idF BGBl I 2009/75

Beim Antrag auf Durchführung einer Nachtragsabhandlung muss der ASt bloß bescheinigen, dass der strittige Gegenstand Nachlassvermögen ist. Die Beibringung einer rk Entscheidung darüber ist nicht erforderlich.

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