vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfechtung darf nicht begünstigen

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/170ÖJZ 2023, 609 - 610 Heft 10 v. 28.6.2023

§ 2 AnfO

Durch die Anfechtung soll (nur) der Masse das wieder zugeführt werden, was ihr ohne die anfechtbare Rechtshandlung verblieben wäre.

17 Ob 7/22m

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!