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Unzulässigkeit des Rechtswegs für innerkirchliche Angelegenheiten

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/181ÖJZ 2023, 622 Heft 10 v. 28.6.2023

§ 1 JN; Art 15 StGG

Der Staat und damit die weltlichen Gerichte dürfen in den innerkirchlichen Bereich nicht eingreifen, sodass der Rechtsweg in solchen Angelegenheiten unzulässig ist.

9 Ob A 124/22h

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